Grundgesetz { Recht }
Artikel 20
[Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht]
[Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht]
- Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
- Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
- Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
:: Claus - 11. Jan, 21:36 UTC + 1:00


